Neuer VDE-Hinweis kommt Elektrostahlwerken entgegen

Ein neuer VDE-Hinweis ist gut für die Betreiber von Elektrolichtbogenöfen.
Der VDE-Hinweis „Netzrückwirkungen von Kundenanlagen mit Lichtbogenöfen“ kommt Elektrostahlwerken entgegen. Der Impuls dazu kam über die „VDEh-Plattform zur Transformation der Stahlindustrie“ und das Stahlinstitut VDEh.

Im November 2018 hat der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) neue, verbindliche Netzanschlussregeln für das Hoch- und Höchstspannungsnetz erlassen: die VDE-AR-N 4120 und 4130. Zunächst wurden diese neuen Regelwerke von der Elektrostahl-Community nicht wahrgenommen.

Grenzwerte als Problem für neue Elektrostahlwerke

Mit den aktuell in der Umsetzungsphase befindlichen neuen Lichtbogenöfen sind die aus Sicht der Industrie sehr restriktiven Regelwerke schnell in den Fokus gelangt. Die zugehörigen Grenzwerte – insbesondere für den Flicker, aber auch die Oberschwingungen – stellen erhebliche Hürden für den Netzanschluss von neuen Elektrolichtbogenöfen dar. Auch viele der bestehenden Öfen werden die Grenzwerte kaum einhalten können.

Initiiert von der „VDEh-Plattform zur Transformation der Stahlindustrie“ hat sich das Stahlinstitut VDEh vor gut einem Jahr schriftlich an die Vorstände der vier Übertragungsnetzbetreiber gewandt und signifikante Nachbesserungen gefordert. In einer gemeinsamen Antwort der Netzbetreiber wurden diese zugesichert.

Vom Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) des VDE wurde daraufhin die Arbeitsgruppe „Lichtbogenofen“ ins Leben gerufen. Für den VDEh hat Prof. Klaus Krüger als Gast in dieser Arbeitsgruppe mitgewirkt.

VDE-Hinweis zeigt Lösungswege bei Grenzwertüberschreitungen

Die Arbeitsgruppe hat nun einen offiziellen Hinweis veröffentlicht, der mögliche gemeinsame Wege von Netzbetreibern und Stahlwerken aufzeigt, um bei formaler Überschreitung der Grenzwerte für beide Seiten praktikable Lösungen zu finden. Dieser Hinweis „Netzrückwirkungen von Kundenanlagen mit Lichtbogenöfen“ ist mittlerweile auf der VDE-Homepage veröffentlicht. Es ist vorgesehen, zeitnah die dort aufgezeigten Lösungsansätze (Unterkapitel 7.3) unmittelbar als Anhang mit in die Netzanschlussregeln aufzunehmen.

Die Überarbeitung der Anschlussregel für die Hochspannung läuft seit über einem Jahr; für die Höchstspannung ist ein Start der Überarbeitung für Ende des Jahres avisiert. Aufgrund zahlreicher Stakeholder ist ein extrem schwieriges, komplexes Verfahren zu erwarten. Umso wertvoller ist der bereits heute veröffentlichte Hinweis.

Foto: Oleksiy Mark/Shutterstock.com

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