EU-Parlament will CBAM deutlich ausweiten

EU-Flagge und Schornstein zur CBAM-Einführung (Symbolbild)
Das Europäische Parlament will den CBAM auf weitere nachgelagerte Stahl- und Aluminiumprodukte ausweiten und die Regeln gegen Umgehung verschärfen. Die Wirtschaftsvereinigung Stahl begrüßt die Nachbesserungen, fordert für europäische Exporteure aber weitergehenden Schutz vor Carbon Leakage.

Das Europäische Parlament hat sich für eine Ausweitung des EU-Mechanismus zur CO₂-Grenzausgleichsabgabe (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) auf nachgelagerte Waren ausgesprochen. Das Plenum verabschiedete seine Position für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die vorgeschlagenen Änderungen mit 464 zu 50 Stimmen bei 159 Enthaltungen. Die Abgeordneten wollen zudem Umgehungsmöglichkeiten begrenzen und einen temporären Dekarbonisierungsfonds zur Unterstützung der Transformation einrichten. Nun stehen Verhandlungen mit dem Rat der EU-Mitgliedstaaten über den endgültigen Gesetzestext an.

CBAM soll weitere Folgeprodukte erfassen

Der Anwendungsbereich des CBAM soll über die bislang erfassten Grundmaterialien hinaus auf zahlreiche nachgelagerte Produkte erweitert werden. Dazu gehören Fertigerzeugnisse aus Stahl und Aluminium wie Verbindungselemente, Drähte, Federn oder Haushaltswaren. Das Parlament geht bei der vorgesehenen Ausweitung noch über den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission hinaus.

Zugleich wollen die Abgeordneten die Regeln gegen eine Umgehung des CO₂-Grenzausgleichs verschärfen. Die Schwelle, ab der geringfügige Veränderungen an Waren als mögliche Umgehung des CBAM erfasst werden können, soll gesenkt werden. Die Regelung soll gleichzeitig auf Konstruktionen zielen, die ausschließlich zur Umgehung des CBAM eingerichtet werden, und normale unternehmerische Entscheidungen zur Kostensenkung nicht erfassen. Bei festgestellten Umgehungsmustern soll die EU-Kommission zudem die Standardwerte des tatsächlichen Ursprungslandes anwenden können.

Eine von der Kommission vorgeschlagene Schutzklausel für Preisschocks lehnt das Parlament ab. Diese hätte ermöglicht, Waren bei starken Preisveränderungen aus dem Anwendungsbereich des CBAM herauszunehmen. Stattdessen wollen die Abgeordneten die betreffenden CBAM-Einnahmen vorübergehend an die betroffenen Sektoren weiterleiten.

Dekarbonisierungsfonds soll 2027 starten

Parallel hat das Parlament seine Position zum geplanten Temporary Decarbonisation Fund (TDF) mit 433 zu 97 Stimmen bei 146 Enthaltungen beschlossen. Der Fonds soll EU-Produzenten beim Wettbewerb auf Exportmärkten unterstützen. Nach dem Willen des Parlaments soll die Förderung bereits von 2027 bis 2029 laufen. Die EU-Kommission hatte einen Start erst ab 2028 vorgeschlagen.

Förderfähig sollen nach der Position des Parlaments grundsätzlich auch nachgelagerte Unternehmen sein, die vom CBAM erfasste Güter als Vorprodukte einsetzen. Darüber hinaus wollen die Abgeordneten den Fonds für Düngemittelhersteller und nachgelagerte Anwender öffnen, die von höheren CO₂-bedingten Inputkosten betroffen sind.

WV Stahl fordert Ausweitung auf mehr Stahlprodukte

Die Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) begrüßt die Position des Europäischen Parlaments grundsätzlich, hält jedoch weitere Änderungen für erforderlich. Nach Auffassung des Verbandes muss der CBAM auf deutlich mehr nachgelagerte stahlintensive Produkte ausgeweitet werden als ursprünglich von der EU-Kommission vorgesehen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass sich das Risiko von Carbon Leakage auf nachgelagerte Fertigungsstufen verlagere.

„In seiner aktuellen Form weist der CBAM noch gravierende Lücken auf, die dringend geschlossen werden müssen. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Lösungen hatten dafür noch nicht ausgereicht. Daher ist zu begrüßen, dass die Abgeordneten im Europäischen Parlament mit ihrer heutigen Entscheidung wichtige Verbesserungen beschlossen haben“, erklärte Kerstin Maria Rippel, Hauptgeschäftsführerin der WV Stahl.

Auch Schlupflöcher für Umgehungsstrategien müssten aus Sicht des Verbandes wirksam geschlossen werden.

Stahlindustrie sieht Exportfrage weiter ungelöst

Kritisch bewertet die WV Stahl weiterhin die Wettbewerbsbedingungen für europäische Hersteller auf Exportmärkten. Zwar sieht die Position des Parlaments mit dem temporären Dekarbonisierungsfonds ein Instrument zur Unterstützung von EU-Produzenten auf Drittmärkten vor. Der Branchenverband fordert darüber hinaus jedoch einen rechtssicheren und WTO-konformen Exportschutz.

„Für eine zentrale Lücke hat auch das EU-Parlament noch keine Lösung: Für Exporte aus der EU müssen europäische Hersteller weiterhin CO₂-Kosten tragen, während Wettbewerber auf den Weltmärkten derlei Kosten nicht kennen“, sagte Rippel. Nach Auffassung der WV Stahl drohen dadurch Marktanteilsverluste sowie eine Verlagerung von Produktion und Emissionen in Länder außerhalb der EU.

Mit dem Votum des Parlaments ist dessen Position für die Verhandlungen mit dem Rat festgelegt. In den anstehenden Gesprächen müssen sich die EU-Institutionen nun auf den endgültigen Gesetzestext verständigen. Die WV Stahl fordert dabei insbesondere weitere Regelungen zum Schutz europäischer Exporte.

Foto: Martin Bergsma/Shutterstock.com

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