Handelsschutzinstrument der EU für Stahl startet

Symbolbild: Das neue Handelsschutzinstrument der EU regelt Stahlimporte über Zollkontingente und ergänzende Schutzmechanismen.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Handelsschutzinstruments der EU für Stahl ist die Nachfolgeregelung für die ausgelaufenen Safeguards gestartet. Die Wirtschaftsvereinigung Stahl begrüßt den Schritt, fordert jedoch weitere Nachbesserungen, um Umgehungsmöglichkeiten wirksam auszuschließen.

Mit dem heutigen Inkrafttreten des neuen EU-Handelsschutzinstruments für Stahl hat die Europäische Union ein Nachfolgeinstrument für die ausgelaufenen Safeguards etabliert. Für die Wirtschaftsvereinigung Stahl ist dieses Instrument unverzichtbar, um die Stahlindustrie in Deutschland und in der EU vor den Folgen weltweit ungebremst wachsender Überkapazitäten schützen zu können. Gleichzeitig sieht die Branche Nachbesserungsbedarf, damit das Instrument seine volle Wirkung entfalten kann.

Handelsschutzinstrument soll Importdruck begrenzen

Kern des Handelsschutzinstruments sind für einzelne Länder und Produkte festgelegte Kontingente für zollfreie Importe. Sobald diese ausgeschöpft sind, greift ein Zoll in Höhe von 50 Prozent. Dabei ist die Obergrenze nicht starr wie bei den bisherigen EU-Safeguards, sondern „atmet“ mit der aktuellen Marktsituation. Damit trägt das Handelsschutzinstrument aus Sicht der WV Stahl wesentlich dazu bei, die Kapazitätsauslastung in der Stahlproduktion wieder auf ein auskömmliches Niveau zu bringen.

Kerstin Maria Rippel, Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Stahl, erklärt:

„Mit dem Handelsschutzinstrument im Stahlbereich gibt es nun eine wirksame Antwort auf den massiven Importdruck in den EU-Markt, der die Stahlindustrie bis dato an die Grenze ihrer Belastbarkeit gebracht hat. Das Instrument gibt der Branche wieder eine Perspektive und ist ein wichtiges Signal für unseren Industriestandort.“

Ohne wirksame Schutzmechanismen wäre aus Verbandssicht mit weiteren erheblichen Marktverwerfungen zu rechnen gewesen – mit Folgen für Investitionen, Beschäftigung und den Umbau der Branche zur Klimaneutralität.

Branche sieht weiteren Handlungsbedarf

„Wir sind der Politik in Berlin und Brüssel sehr dankbar, dass sie unseren Hilferuf ernst genommen und rechtzeitig vor dem Auslaufen des bisherigen Schutzes ein wirksames und zugleich ausbalanciertes Instrument auf den Weg gebracht hat, das Stahlproduzenten schützt und gleichzeitig die Interessen der stahlverarbeitenden Industrien berücksichtigt“, führt Rippel weiter aus. Diese Maßnahme sei auch besonders der klaren Haltung der Bundesregierung zu verdanken.

Aus Sicht der Stahlindustrie muss die EU-Kommission nun zügig die noch offenen Regelungslücken schließen. So sollte der Anwendungsbereich des Instruments für alle Stahlprodukte gelten und auch auf nachgelagerte stahlintensive Produkte ausgeweitet werden, sodass der Schutz nicht umgegangen werden kann. Auch darf die Übertragung ungenutzter Zollkontingente nicht dazu führen, dass sich Importmengen aufstauen und später auf den EU-Markt gelangen.

Melted-and-Poured-Regel bleibt zentrale Forderung

Besonders wichtig ist die Einführung eines lange von der Stahlindustrie befürworteten Melted-and-Poured-Nachweises, der die Herkunft eines Stahlprodukts danach bestimmt, wo der Stahl tatsächlich geschmolzen und gegossen wurde. „Der Schutzschirm steht. Jetzt muss die EU-Kommission dafür sorgen, dass dieser Schutz nicht umgangen werden kann. Wichtig ist, dass die Zollkontingente dem tatsächlichen Erzeugungsland des Stahls zugerechnet werden“, unterstreicht Verbandschefin Rippel.

Aus Sicht der Wirtschaftsvereinigung Stahl sind die notwendigen Entscheidungen zur Vervollständigung des Handelsschutzinstruments richtungsweisend auch für weitere industriepolitische Vorhaben. Insbesondere die klare Verankerung der Melted-and-Poured-Regel sei von zentraler Bedeutung – für den Handelsschutz, aber auch in der Diskussion um den Industrial Accelerator Act (IAA) oder bei der Weiterentwicklung des CO₂-Grenzausgleichs (CBAM).

Rippel: „Die Politik muss in jedem Fall sicherstellen, dass Instrumente zur Stärkung der Industrie auch wirklich der industriellen Wertschöpfung, den Investitionen und den Arbeitsplätzen innerhalb der Europäischen Union zugutekommen.“

Foto: Novikov Aleksey/Shutterstock.com

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