Der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung (WSM) ist froh, dass das sogenannte Omnibus-Verfahren kommt, sieht aber weiterhin erheblichen Anpassungsbedarf an der EU-Industrieemissionsrichtlinie. Aktuell erreiche der Ansatz sein Ziel – Vereinfachung und Straffung bestehender Umweltrechtsvorschriften – nicht, heißt es weiter. Der Verband vertritt rund 5.000 Unternehmen und hat klare Forderungen, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung schneller und unbürokratischer machen sollen. Zum Maßnahmenpaket „Omnibus 8“ (auch: Omnibus Act VIII) der EU-Kommission gehören für den Verband Grenzwertanpassungen sowie die Abschaffung der „Besten verfügbaren Techniken (BVT)“ und zusätzlicher Veröffentlichungspflichten. Der WSM spricht sich gegen die verpflichtende Einführung von Umweltmanagementsystemen (UMS) für betroffene Industrieanlagen aus, die in die EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) aufgenommen wurden. Zudem verlangt er, die Scope-Erweiterung auf Kaltwalzer und Schmieden wieder zurückzunehmen.
Grenzwerte sollen sich an unterer Bandbreite orientieren
„Fahrplan muss die ‚EU-Budapester Erklärung‘ von 2024 sein – es sollte einfacher und unbürokratischer werden. Und die EU soll mehr Vertrauen in die Unternehmen setzen“, unterstreicht Volker Bockskopf, Leiter Umwelt und Arbeitsschutzpolitik. Der WSM fordert Anpassungen unter anderem bei den Grenzwerten. Sie sollen sich künftig an der unteren Bandbreite orientieren. Und so verhindern, dass Behörden generell die strengste Auslegung am Maximum wählen. „Sie brauchen mehr Ermessensspielraum, um branchenspezifische Realitäten, technische Machbarkeit und Kosten zu berücksichtigen“, erklärt Bockskopf.
EU-Industrieemissionsrichtlinie: Kritik an Berichtspflichten und UMS
Doppeldokumentationen sollten ebenfalls entfallen. Dazu gehört die Aufhebung des Artikels 14a, der ein verpflichtendes UMS inklusive Veröffentlichungspflicht fordert. „Es wäre nutzlos und eine Extrabelastung. Die vorhandenen Systeme ISO 14001 oder EMAS leisten das bereits und müssen optional bleiben“, kritisiert der WSM. Auch die zusätzlichen Veröffentlichungspflichten aus dem Artikel 24 bewertet der Verband als überflüssig, „da das IED-Portal bereits eine umfangreiche und ausreichende externe Kommunikation schafft.“ Das Vorhaben, von Unternehmen die Sicherstellung der sogenannten „Besten verfügbaren Techniken“ zu verlangen, lehnt der WSM ebenfalls ab. Volker Bockskopf: „BVTs sind ausschließlich Referenzdokumente für Behörden – das sollte auch so bleiben.“
Ausweitung auf Kaltwalzen und Schmieden stößt auf Widerstand
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Scope-Erweiterung in der Metallverarbeitung auf Kaltwalzwerke und Schmieden. Sie würde für viele der bereits massiv belasteten Stahl- und Metallverarbeiter eine unnötige Mehrbelastung bedeuten: zusätzliche Genehmigungsverfahren, Berichtspflichten und Investitionen. Obwohl es für ihren Produktionsbereich bereits ausreichende Regelungen gibt und sie zudem minimale Umweltauswirkungen haben. „Die Scope-Erweiterung muss auf jeden Fall wieder heraus. Generell müssen wir verhindern, dass sich die EU-Industrieemissionsrichtlinie durch neue Management-, Dokumentations- und Veröffentlichungspflichten noch weiter aufbläht“, unterstreicht Bockskopf.
Foto: WSM