Die Worthington Steel GmbH, eine indirekte Tochtergesellschaft der Worthington Steel, Inc. hat dem Vorstand von Klöckner & Co vergangenen Freitag mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen und damit die Kontrolle über Klöckner zu sichern. Dabei wäre die Worthington Steel GmbH das herrschende Unternehmen und Klöckner & Co das beherrschte Unternehmen. Die Ausgleichs- und Abfindungsregelungen für die außenstehenden Aktionäre von Klöckner & Co würden dabei in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen und auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung festgelegt. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung von Klöckner & Co.
Kontrolle über Klöckner durch erwartete Mehrheit
Mitte Januar hatte die Worthington Steel GmbH ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot angekündigt. Am 5. Februar 2026 folgte die Veröffentlichung des Angebots an die Klöckner-Aktionäre zum Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltenen auf den Namen lautenden Stückaktien. Der dabei genannte Wert lag bei 11 Euro je Aktie. Am 10. März hatte die Gesellschaft die Mindestschwelle gesenkt. Bis zum 26. März 2026, 18.00 Uhr, wurden Klöckner-Aktien, die 49,44 % des Grundkapitals der Gesellschaft entsprechen, in das Angebot eingeliefert.
Zusammen mit weiteren, bereits gehaltenen Klöckner-&-Co-Aktien und -Instrumenten geht die Worthington Steel GmbH davon aus, mit voraussichtlich 58,78 % die Mindestannahmeschwelle des Angebots zu erreichen und nach dem Vollzug des Angebots, das weiterhin unter dem Vorbehalt von Bedingungen steht, eine entsprechende Anzahl an Klöckner & Co-Aktien zu halten. Die Worthington Steel GmbH erwartet, nach Vollzug des Angebots über die für den Zustimmungsbeschluss zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erforderliche Mehrheit zu verfügen.
Foto: Klöckner & Co