Die deutsche Stahlindustrie muss sich im kommenden Jahr auf höhere Übertragungsnetzentgelte einstellen. Die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW haben die vorläufigen bundeseinheitlichen Netzentgelte 2027 veröffentlicht. Auf Höchst- und Umspannungsebene sollen sie von 2,86 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2026 auf 3,54 Cent je Kilowattstunde steigen. Das entspricht einem Anstieg von rund 24 Prozent.
Grundlage der Berechnung ist ein vom Bundeskabinett beschlossener Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten von 5,525 Milliarden Euro. Er soll aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und im Energiewirtschaftsgesetz verankert werden. Gegenüber 2026 fällt der vorgesehene Zuschuss damit knapp eine Milliarde Euro niedriger aus.
Netzentgelte 2027 würden ohne Zuschuss auf 6,52 Cent steigen
Ohne den geplanten Bundeszuschuss würden die Netzentgelte 2027 nach Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber auf 6,52 Cent je Kilowattstunde steigen. Das wären 2,98 Cent je Kilowattstunde mehr als der für 2027 mit Zuschuss kalkulierte Wert.
Nach dem Gesetzentwurf vom 2. September 2026 soll der Zuschuss bis einschließlich 2029 fortgeführt werden und jährlich 5,525 Milliarden Euro betragen. Die gesetzliche Regelung ist allerdings noch nicht verabschiedet. Die veröffentlichten Netzentgelte stehen deshalb unter Vorbehalt. Sollte bis zum 7. Dezember 2026 keine Rechtssicherheit bestehen, gehen die Übertragungsnetzbetreiber davon aus, dass sich die endgültigen Netzentgelte 2027 entsprechend erhöhen werden.
WV Stahl fordert Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro
Die Wirtschaftsvereinigung Stahl kritisiert die für 2027 vorgesehene Kürzung des Zuschusses. Der Verband fordert, die 2026 bereitgestellten rund 6,5 Milliarden Euro vollständig und dauerhaft beizubehalten. Die im internationalen Vergleich hohen Stromkosten belasteten die Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie in Deutschland und erschwerten Investitionen am Standort.
„Der drohende erneute Anstieg der Netzentgelte zeigt, dass der Haushaltszuschuss von 6,5 Milliarden Euro vollständig erhalten bleiben muss – und zwar dauerhaft“, erklärt WV Stahl. Mit der Wiedereinführung des Zuschusses sei es Anfang 2026 gelungen, die zuvor gestiegenen Netzentgelte zu senken. Der Verband warnt deshalb vor einer „Rolle rückwärts“.
Netzbetreiber müssen Zuschuss vollständig weitergeben
Die Übertragungsnetzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, den geplanten Zuschuss vollständig zur Senkung der Netzentgelte einzusetzen. Nach Angaben der Betreiber entsteht ihnen daraus kein finanzieller Vorteil. Wie stark die Entlastung bei Kunden in den nachgelagerten Verteilnetzen ankommt, hängt von den jeweiligen regionalen Netzstrukturen ab.
Als wesentliche Faktoren für die Netzkosten nennen die Betreiber Maßnahmen zur Sicherung der Systemstabilität, darunter das Engpassmanagement, sowie Investitions- und Betriebskosten der Netzinfrastruktur. Mit fortschreitendem Netzausbau sollen die Kosten für das Engpassmanagement perspektivisch sinken.
Foto: Viktollio/Shutterstock.com