Metallverarbeiter: Neue Richtlinie für Feuerschutzabschlüsse

Feuerschutztür
Zur Unterstützung von Handwerksbetrieben der Metallverarbeitung hat der Bundesverband Metall eine neue Richtlinie für Feuerschutzabschlüsse herausgegeben. Darin will die Organisation Informationen zu Herstellung, Auswahl, Bestellung, Lieferung, Wartung und Montage sowie deren bestimmungsgemäße Nutzung bereitstellen.

Zur Unterstützung von Handwerksbetrieben der Metallverarbeitung hat der Bundesverband Metall eine neue Richtlinie für Feuerschutzabschlüsse herausgegeben. Darin will die Organisation Informationen zu Herstellung, Auswahl, Bestellung, Lieferung, Wartung und Montage sowie deren bestimmungsgemäße Nutzung bereitstellen. Zudem sollen Anwender einen beispielhaften Einblick in die dafür erforderlichen Dokumente erhalten.

Richtlinie Feuerschutzabschlüsse
In der Richtlinie Feuerschutzabschlüsse sind Informationen zu Herstellung, Auswahl, Bestellung, Lieferung, Wartung und Montage sowie deren bestimmungsgemäße Nutzung aufgeführt. Quelle: Bundesverband Metall

Die Richtlinie sei „ein Muss für alle Betriebe, die sich mit Feuerschutzabschlüssen befassen“, so Frank Kania, Technischer Berater im Bundesverband Metall. Die Arbeitshilfe biete fundierte Hilfestellung zur Planung, zum Einbau und zur Wartung der jeweiligen Bauprodukte, die heute europäisch harmoniert und damit in ganz Europa einheitlich geregelt seien. Im Hinblick auf mögliche haftungsrechtliche Forderungen empfiehlt Kania, dass insbesondere auf eine vollständige und richtige Dokumentation zu achten sei. Exemplarisch seien im Anhang der Richtline eine Wartungsanleitung und eine Leistungserklärung für eine Tür aufgeführt.

Laut Bundesverband Metall gilt die Richtlinie für alle Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, die mit CE-Kennzeichnung gemäß Europäischer Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 in Verkehr gebracht werden. Diese erstrecken sich auf Elemente wie z.B. Türen oder Tore mit den Eigenschaften Feuer- und/oder Rauchschutz. Zusätzliche Eigenschaften wie Einbruchs- oder Schallschutz seien hingegen keine Bestandteile der Richtlinie. Ebenso decke sie keine Feuerschutzabschlüsse in Sonderanwendungen ab, wie etwa auf Schiffen oder in Flugzeugen.

Hier kann die Richtlinie Feuerschutzabschlüsse bestellt werden.

Quelle: Bundesverband Metall, Beitragsbild: trainman111/Shutterstock

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